Länder-RatgeberAktualisiert April 2026

Indexmiete Berechnen Bayern

Ratgeber zur VPI-Mietanpassung der Indexmiete in Bayern. Offizielle VPI-Daten von Destatis, §557b BGB.

Kurzantwort

In Bayern erfolgt die Anpassung einer Indexmiete nach §557b BGB auf Grundlage der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Die Erhöhung muss schriftlich mitgeteilt werden und wird frühestens im übernächsten Monat wirksam.

Indexmiete in Bayern?

Kostenlose Berechnung — keine Kreditkarte erforderlich

Bayern — auf einen Blick

Ø Wohnmiete

17,80 €/m²

Jahresveränderung

+4.1%

Mieterquote

54%

Bayern zählt zu den teuersten Wohnungsmärkten Deutschlands. Besonders München und das Umland verzeichnen überdurchschnittliche Mietpreise, was Indexmietverträge für Vermieter besonders attraktiv macht.

So funktioniert es

1

Daten eingeben

Aktuelle Miete, Vertragsbeginn, letzte Anpassung

2

Automatische Berechnung

Offizielle VPI-Daten von Destatis angewandt

3

Formelle Mitteilung

Schreiben an den Mieter herunterladen

Die Indexmiete ermöglicht eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die allgemeine Preisentwicklung. Dieser Rechner berechnet automatisch die Anpassung und erstellt eine formelle Mitteilung an den Mieter.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Indexmiete nach §557b BGB in Bayern?

Die Indexmiete ist in §557b BGB geregelt und gilt bundesweit, also auch in Bayern. Der Mietvertrag enthält eine Indexklausel, die den Mietzins an den Verbraucherpreisindex (VPI) koppelt. Eine Anpassung ist möglich, wenn sich der VPI seit dem letzten Anpassungszeitpunkt verändert hat. Die Erhöhung muss in Textform (§126b BGB) mitgeteilt werden und wird frühestens im übernächsten Monat nach Zugang wirksam.

Wie wird die Mietanpassung bei einer Indexmiete berechnet?

Die Formel lautet: Neue Miete = Aktuelle Miete × (Neuer VPI ÷ Alter VPI). Beispiel: Beträgt die aktuelle Miete 1.200 € und der VPI ist von 115,0 auf 120,0 gestiegen, ergibt sich eine neue Miete von 1.200 × (120,0 ÷ 115,0) = 1.252,17 €. Dieser Ratgeber erklärt die Berechnung zu Informationszwecken.

Wann wird eine Mieterhöhung bei der Indexmiete in Bayern wirksam?

Gemäß §557b Abs. 3 BGB wird die Mietanpassung frühestens im übernächsten Monat nach Zugang der schriftlichen Mitteilung wirksam. Geht das Schreiben dem Mieter also am 10. April zu, wird die neue Miete frühestens ab 1. Juni fällig.

Muss die Indexklausel im Mietvertrag stehen?

Ja. Ohne ausdrückliche Indexklausel im Mietvertrag ist eine Mietanpassung nach §557b BGB nicht möglich. Die Klausel muss klar regeln, dass der VPI des Statistischen Bundesamts (Destatis) als Referenzindex gilt. Fehlt diese Vereinbarung, sind andere Mieterhöhungsformen nach §558 BGB (Mietspiegel) zu prüfen.

Das sagen unsere Nutzer

"Ich vermiete eine Wohnung in Schwabing und hatte lange Unsicherheit darüber, wie ich die Mietanpassung korrekt berechne. Der Rechner hat mir den genauen Prozentsatz geliefert, und das Ankündigungsschreiben war sofort fertig."

München, Bayern

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München, Bayern

"Als Vermieter in Nürnberg wollte ich sichergehen, dass ich die Fristen einhalte. Der Rechner hat mir nicht nur den neuen Betrag, sondern auch den frühestmöglichen Wirksamkeitstermin angezeigt. Das hat viel Zeit gespart."

Nürnberg, Bayern

"Meine Mieterin in Augsburg hat nach der Erhöhungsankündigung nachgefragt, wie ich auf den Betrag komme. Mit dem Berechnungsprotokoll aus dem Tool konnte ich die Herleitung transparent nachweisen — das hat die Diskussion sofort beendet."

Augsburg, Bayern

Indexmiete in Bayern?

Die Indexmiete ermöglicht eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die allgemeine Preisentwicklung. Dieser Rechner berechnet automatisch die Anpassung und erstellt eine formelle Mitteilung an den Mieter.

"Ich vermiete eine Wohnung in Schwabing und hatte lange Unsicherheit darüber, wie ich die Mietanpassung korrekt berechne. Der Rechner hat mir den genauen Prozentsatz geliefert, und das Ankündigungsschreiben war sofort fertig."

— München, Bayern

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