Indexmiete Berechnen München
Ratgeber zur VPI-Mietanpassung der Indexmiete in München. Mietspiegel, Mietpreisbremse und Kappungsgrenze vor Ort — §557b BGB, Destatis-Daten.
Kurzantwort
In München erfolgt die Anpassung einer Indexmiete nach §557b BGB auf Grundlage der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Die Erhöhung muss dem Mieter in Textform (§126b BGB) mitgeteilt werden und wird frühestens im übernächsten Monat wirksam.
Indexmiete in München?
Kostenlose Berechnung — keine Kreditkarte erforderlich
München — auf einen Blick
Ø Nettokaltmiete (Bestand)
12,89 €/m²
Jahresveränderung (Land)
+1.6%
Mieterquote
76%
München ist der teuerste Wohnungsmarkt Deutschlands. Auch im Bestand liegen die Mieten weit über dem Bundesdurchschnitt, weshalb Indexmietverträge hier besonders verbreitet sind. Die angegebene Miete ist die durchschnittliche Nettokaltmiete der vermieteten Wohnungen (Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022) — eine Bestandsmiete, keine Angebotsmiete.
Die Miete ist die durchschnittliche Nettokaltmiete vermieteter Wohnungen aus dem Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022) — eine Bestandsmiete, keine Angebotsmiete: neu angebotene Wohnungen liegen deutlich darüber. Die Jahresveränderung stammt aus dem Destatis-Index der Nettokaltmieten (61111-0020) und wird je Bundesland ausgewiesen. Der für die Berechnung verwendete Verbraucherpreisindex stammt ebenfalls von Destatis.
Rechenbeispiel
Illustratives Beispiel für München: eine 70 m²-Wohnung zur durchschnittlichen Miete von 12,89 €/m² (rund €902,30/Monat), bei einer angenommenen jährlichen VPI-Veränderung von 2,2 %. Die tatsächlichen Werte richten sich nach den offiziellen VPI-Daten von Destatis und der Indexklausel im Mietvertrag.
- Aktuelle Monatsmiete (70 m²)
- €902,30/Monat
- VPI-Veränderung (Jahr)
- 2,2%
- Mehrkosten pro Jahr
- €238,21
- Neue Monatsmiete
- €922,15/Monat
So funktioniert es
Daten eingeben
Aktuelle Miete, Vertragsbeginn, letzte Anpassung
Automatische Berechnung
Offizielle VPI-Daten von Destatis angewandt
Formelle Mitteilung
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Die Indexmiete ermöglicht eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die allgemeine Preisentwicklung. Dieser Rechner berechnet automatisch die Anpassung und erstellt eine formelle Mitteilung an den Mieter.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der Mietspiegel München für die Erhöhung meiner Indexmiete?
Nein. Die Landeshauptstadt München veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel nach §558d BGB. Für eine laufende Indexmiete ist er aber nicht die Grundlage der Erhöhung: §557b Abs. 2 BGB schließt Mieterhöhungen nach §558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete/Mietspiegel) während der Laufzeit der Indexvereinbarung aus. Wer in München eine Indexmiete zahlt, rechnet allein mit der VPI-Veränderung.
Lohnt sich eine Indexmiete in München gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete?
Die amtlichen Nettokaltmieten in Bayern stiegen im Jahresdurchschnitt 2025 um 1,6 % gegenüber 2024 (Destatis, Index der Nettokaltmieten 61111-0020). Einen amtlichen Mietindex auf Stadtebene gibt es nicht, daher steht hier der Landeswert. Das liegt unter der hier angenommenen VPI-Veränderung von 2,2 %. In einem solchen Markt kann eine Indexmiete schneller steigen als die ortsübliche Vergleichsmiete — für Mieterinnen und Mieter in München lohnt sich dann der Vergleich mit dem Mietspiegel, auch wenn §557b Abs. 2 BGB eine Erhöhung nach §558 BGB während der Indexvereinbarung ausschließt.
Gilt die Mietpreisbremse in München?
Für neu abgeschlossene Mietverträge gilt in München nach der Bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV) grundsätzlich die Mietpreisbremse (§556d BGB). Sie betrifft die zulässige **Ausgangsmiete** bei Neuvermietung — die laufende Anpassung einer bestehenden Indexmiete an den VPI richtet sich dagegen allein nach §557b BGB. Stand: September 2026; die Landesverordnungen sind befristet und werden von Zeit zu Zeit neu gefasst — maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Begrenzt die Kappungsgrenze in München meine Indexmieterhöhung?
Nein. In München liegt die Kappungsgrenze bei 15 % in drei Jahren, sie betrifft aber nur Erhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach §558 BGB. Eine Indexmiete nach §557b BGB kennt keine prozentuale Obergrenze — sie folgt der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, nach oben wie nach unten.
Indexmiete in München?
Die Indexmiete ermöglicht eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die allgemeine Preisentwicklung. Dieser Rechner berechnet automatisch die Anpassung und erstellt eine formelle Mitteilung an den Mieter.
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Weiterführende Informationen
- Indexmiete Bayern — Landesübersicht
- Indexmiete nach Stadt — alle Städte im Überblick
- Indexmiete-Ratgeber: §557b BGB, VPI und Berechnung
- Indexmiete berechnen: Rechenbeispiel Schritt für Schritt
- VPI-Mietanpassung nach §557b BGB erklärt
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- Mitteilung zur Indexmieterhöhung für den Mieter
Quellen
- Destatis — Verbraucherpreisindex (VPI)
- §557b BGB — Indexmiete (gesetze-im-internet.de)
- §126b BGB — Textform (gesetze-im-internet.de)
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