Indexmiete Berechnen Stuttgart
Ratgeber zur VPI-Mietanpassung der Indexmiete in Stuttgart. Mietspiegel, Mietpreisbremse und Kappungsgrenze vor Ort — §557b BGB, Destatis-Daten.
Kurzantwort
In Stuttgart erfolgt die Anpassung einer Indexmiete nach §557b BGB auf Grundlage der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Die Erhöhung muss dem Mieter in Textform (§126b BGB) mitgeteilt werden und wird frühestens im übernächsten Monat wirksam.
Indexmiete in Stuttgart?
Kostenlose Berechnung — keine Kreditkarte erforderlich
Stuttgart — auf einen Blick
Ø Nettokaltmiete (Bestand)
10,39 €/m²
Jahresveränderung (Land)
+2.6%
Mieterquote
69%
Stuttgart verbindet ein knappes Flächenangebot in Kessellage mit hoher wirtschaftlicher Dichte, was die Mieten dauerhaft über dem Landesschnitt hält. Die angegebene Miete ist die durchschnittliche Nettokaltmiete der vermieteten Wohnungen (Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022) — eine Bestandsmiete, keine Angebotsmiete.
Die Miete ist die durchschnittliche Nettokaltmiete vermieteter Wohnungen aus dem Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022) — eine Bestandsmiete, keine Angebotsmiete: neu angebotene Wohnungen liegen deutlich darüber. Die Jahresveränderung stammt aus dem Destatis-Index der Nettokaltmieten (61111-0020) und wird je Bundesland ausgewiesen. Der für die Berechnung verwendete Verbraucherpreisindex stammt ebenfalls von Destatis.
Rechenbeispiel
Illustratives Beispiel für Stuttgart: eine 70 m²-Wohnung zur durchschnittlichen Miete von 10,39 €/m² (rund €727,30/Monat), bei einer angenommenen jährlichen VPI-Veränderung von 2,2 %. Die tatsächlichen Werte richten sich nach den offiziellen VPI-Daten von Destatis und der Indexklausel im Mietvertrag.
- Aktuelle Monatsmiete (70 m²)
- €727,30/Monat
- VPI-Veränderung (Jahr)
- 2,2%
- Mehrkosten pro Jahr
- €192,01
- Neue Monatsmiete
- €743,30/Monat
So funktioniert es
Daten eingeben
Aktuelle Miete, Vertragsbeginn, letzte Anpassung
Automatische Berechnung
Offizielle VPI-Daten von Destatis angewandt
Formelle Mitteilung
Schreiben an den Mieter herunterladen
Die Indexmiete ermöglicht eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die allgemeine Preisentwicklung. Dieser Rechner berechnet automatisch die Anpassung und erstellt eine formelle Mitteilung an den Mieter.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der Mietspiegel Stuttgart für die Erhöhung meiner Indexmiete?
Nein. Die Landeshauptstadt Stuttgart veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel nach §558d BGB. Für eine laufende Indexmiete ist er aber nicht die Grundlage der Erhöhung: §557b Abs. 2 BGB schließt Mieterhöhungen nach §558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete/Mietspiegel) während der Laufzeit der Indexvereinbarung aus. Wer in Stuttgart eine Indexmiete zahlt, rechnet allein mit der VPI-Veränderung.
Lohnt sich eine Indexmiete in Stuttgart gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete?
Die amtlichen Nettokaltmieten in Baden-Württemberg stiegen im Jahresdurchschnitt 2025 um 2,6 % gegenüber 2024 (Destatis, Index der Nettokaltmieten 61111-0020). Einen amtlichen Mietindex auf Stadtebene gibt es nicht, daher steht hier der Landeswert. Das liegt nahe an der hier angenommenen VPI-Veränderung von 2,2 %. Index- und Vergleichsmiete laufen in einem solchen Markt weitgehend parallel, sodass die Indexmiete vor allem wegen ihrer Planbarkeit und des entfallenden Zustimmungserfordernisses gewählt wird.
Gilt die Mietpreisbremse in Stuttgart?
Für neu abgeschlossene Mietverträge gilt in Stuttgart nach der baden-württembergischen Mietpreisbegrenzungsverordnung grundsätzlich die Mietpreisbremse (§556d BGB); die Ausweisung erfasst 89 Gemeinden und ist bis zum 31.12.2026 befristet. Die abgesenkte Kappungsgrenze regelt Baden-Württemberg in einer davon getrennten Verordnung, die 130 Gemeinden erfasst. Die Mietpreisbremse betrifft die zulässige **Ausgangsmiete** bei Neuvermietung — die laufende Anpassung einer bestehenden Indexmiete an den VPI richtet sich dagegen allein nach §557b BGB. Stand: September 2026; die Landesverordnungen sind befristet und werden von Zeit zu Zeit neu gefasst — maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Begrenzt die Kappungsgrenze in Stuttgart meine Indexmieterhöhung?
Nein. In Stuttgart liegt die Kappungsgrenze bei 15 % in drei Jahren, sie betrifft aber nur Erhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach §558 BGB. Eine Indexmiete nach §557b BGB kennt keine prozentuale Obergrenze — sie folgt der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, nach oben wie nach unten. Die 15 %-Grenze in Stuttgart beruht auf der baden-württembergischen Kappungsgrenzenverordnung (130 Gemeinden), die das Land getrennt von der Mietpreisbegrenzungsverordnung (89 Gemeinden) erlässt.
Indexmiete in Stuttgart?
Die Indexmiete ermöglicht eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die allgemeine Preisentwicklung. Dieser Rechner berechnet automatisch die Anpassung und erstellt eine formelle Mitteilung an den Mieter.
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Weiterführende Informationen
- Indexmiete Baden-Württemberg — Landesübersicht
- Indexmiete nach Stadt — alle Städte im Überblick
- Indexmiete-Ratgeber: §557b BGB, VPI und Berechnung
- Indexmiete berechnen: Rechenbeispiel Schritt für Schritt
- VPI-Mietanpassung nach §557b BGB erklärt
- Die Indexklausel im Mietvertrag: Wirksamkeit und Fallstricke
- Mitteilung zur Indexmieterhöhung für den Mieter
Quellen
- Destatis — Verbraucherpreisindex (VPI)
- §557b BGB — Indexmiete (gesetze-im-internet.de)
- §126b BGB — Textform (gesetze-im-internet.de)
Informationswerkzeug von BureauGuard AI. Wir sind keine Anwaltskanzlei und bieten keine Rechtsberatung. Die Berechnungen beruhen auf dem offiziellen Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts (Destatis).