Indexmiete Berechnen Frankfurt am Main
Ratgeber zur VPI-Mietanpassung der Indexmiete in Frankfurt am Main. Mietspiegel, Mietpreisbremse und Kappungsgrenze vor Ort — §557b BGB, Destatis-Daten.
Kurzantwort
In Frankfurt am Main erfolgt die Anpassung einer Indexmiete nach §557b BGB auf Grundlage der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Die Erhöhung muss dem Mieter in Textform (§126b BGB) mitgeteilt werden und wird frühestens im übernächsten Monat wirksam.
Indexmiete in Frankfurt am Main?
Kostenlose Berechnung — keine Kreditkarte erforderlich
Frankfurt am Main — auf einen Blick
Ø Nettokaltmiete (Bestand)
10,58 €/m²
Jahresveränderung (Land)
+2.4%
Mieterquote
80%
Frankfurt am Main ist als Finanzzentrum einer der angespanntesten Wohnungsmärkte Deutschlands mit hoher Fluktuation und starker Nachfrage im Bestand. Die angegebene Miete ist die durchschnittliche Nettokaltmiete der vermieteten Wohnungen (Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022) — eine Bestandsmiete, keine Angebotsmiete.
Die Miete ist die durchschnittliche Nettokaltmiete vermieteter Wohnungen aus dem Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022) — eine Bestandsmiete, keine Angebotsmiete: neu angebotene Wohnungen liegen deutlich darüber. Die Jahresveränderung stammt aus dem Destatis-Index der Nettokaltmieten (61111-0020) und wird je Bundesland ausgewiesen. Der für die Berechnung verwendete Verbraucherpreisindex stammt ebenfalls von Destatis.
Rechenbeispiel
Illustratives Beispiel für Frankfurt am Main: eine 70 m²-Wohnung zur durchschnittlichen Miete von 10,58 €/m² (rund €740,60/Monat), bei einer angenommenen jährlichen VPI-Veränderung von 2,2 %. Die tatsächlichen Werte richten sich nach den offiziellen VPI-Daten von Destatis und der Indexklausel im Mietvertrag.
- Aktuelle Monatsmiete (70 m²)
- €740,60/Monat
- VPI-Veränderung (Jahr)
- 2,2%
- Mehrkosten pro Jahr
- €195,52
- Neue Monatsmiete
- €756,89/Monat
So funktioniert es
Daten eingeben
Aktuelle Miete, Vertragsbeginn, letzte Anpassung
Automatische Berechnung
Offizielle VPI-Daten von Destatis angewandt
Formelle Mitteilung
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Die Indexmiete ermöglicht eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die allgemeine Preisentwicklung. Dieser Rechner berechnet automatisch die Anpassung und erstellt eine formelle Mitteilung an den Mieter.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der Mietspiegel Frankfurt am Main für die Erhöhung meiner Indexmiete?
Nein. Frankfurt am Main veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel nach §558d BGB. Für eine laufende Indexmiete ist er aber nicht die Grundlage der Erhöhung: §557b Abs. 2 BGB schließt Mieterhöhungen nach §558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete/Mietspiegel) während der Laufzeit der Indexvereinbarung aus. Wer in Frankfurt am Main eine Indexmiete zahlt, rechnet allein mit der VPI-Veränderung.
Lohnt sich eine Indexmiete in Frankfurt am Main gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete?
Die amtlichen Nettokaltmieten in Hessen stiegen im Jahresdurchschnitt 2025 um 2,4 % gegenüber 2024 (Destatis, Index der Nettokaltmieten 61111-0020). Einen amtlichen Mietindex auf Stadtebene gibt es nicht, daher steht hier der Landeswert. Das liegt nahe an der hier angenommenen VPI-Veränderung von 2,2 %. Index- und Vergleichsmiete laufen in einem solchen Markt weitgehend parallel, sodass die Indexmiete vor allem wegen ihrer Planbarkeit und des entfallenden Zustimmungserfordernisses gewählt wird.
Gilt die Mietpreisbremse in Frankfurt am Main?
Frankfurt am Main ist nach der Hessischen Mieterschutzverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen; die Verordnung wurde um ein Jahr bis zum 25.11.2026 verlängert. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat diese Verlängerung im Juni 2026 für unwirksam gehalten, weil das Land seine Begründung auf Daten der Jahre 2014 bis 2019 gestützt habe, obwohl neuere Zahlen vorlagen. Ein amtsgerichtliches Urteil bindet nur die Parteien des jeweiligen Rechtsstreits — die Ausweisung ist dadurch nicht allgemein unwirksam. Sie läuft aber am 25.11.2026 aus, wenn das Land sie nicht neu erlässt. Für die laufende Anpassung einer Indexmiete ist beides ohne Belang — sie richtet sich nach §557b BGB. Stand: September 2026; die Landesverordnungen sind befristet und werden von Zeit zu Zeit neu gefasst — maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Begrenzt die Kappungsgrenze in Frankfurt am Main meine Indexmieterhöhung?
Nein. In Frankfurt am Main liegt die Kappungsgrenze bei 15 % in drei Jahren, sie betrifft aber nur Erhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach §558 BGB. Eine Indexmiete nach §557b BGB kennt keine prozentuale Obergrenze — sie folgt der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, nach oben wie nach unten.
Indexmiete in Frankfurt am Main?
Die Indexmiete ermöglicht eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die allgemeine Preisentwicklung. Dieser Rechner berechnet automatisch die Anpassung und erstellt eine formelle Mitteilung an den Mieter.
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Weiterführende Informationen
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Quellen
- Destatis — Verbraucherpreisindex (VPI)
- §557b BGB — Indexmiete (gesetze-im-internet.de)
- §126b BGB — Textform (gesetze-im-internet.de)
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