Indexmiete Berechnen Schleswig-Holstein
Ratgeber zur VPI-Mietanpassung der Indexmiete in Schleswig-Holstein. Offizielle VPI-Daten von Destatis, §557b BGB.
Kurzantwort
In Schleswig-Holstein erfolgt die Anpassung einer Indexmiete nach §557b BGB auf Grundlage der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Die Erhöhung muss dem Mieter in Textform (§126b BGB) mitgeteilt werden und wird frühestens im übernächsten Monat wirksam.
Indexmiete in Schleswig-Holstein?
Kostenlose Berechnung — keine Kreditkarte erforderlich
Schleswig-Holstein — auf einen Blick
Ø Nettokaltmiete (Bestand)
7,41 €/m²
Jahresveränderung (Land)
+2.3%
Mieterquote
52%
Schleswig-Holstein hat ein heterogenes Mietgefüge. Kiel und Lübeck liegen über dem Landesdurchschnitt, während Küstengemeinden saisonale Besonderheiten aufweisen. Das Hamburger Umland verzeichnet stark steigende Mieten.
Die Miete ist die durchschnittliche Nettokaltmiete vermieteter Wohnungen aus dem Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022) — eine Bestandsmiete, keine Angebotsmiete: neu angebotene Wohnungen liegen deutlich darüber. Die Jahresveränderung stammt aus dem Destatis-Index der Nettokaltmieten (61111-0020) und wird je Bundesland ausgewiesen. Der für die Berechnung verwendete Verbraucherpreisindex stammt ebenfalls von Destatis.
Rechenbeispiel
Illustratives Beispiel für Schleswig-Holstein: eine 70 m²-Wohnung zur durchschnittlichen Miete von 7,41 €/m² (rund €518,70/Monat), bei einer angenommenen jährlichen VPI-Veränderung von 2,2 %. Die tatsächlichen Werte richten sich nach den offiziellen VPI-Daten von Destatis und der Indexklausel im Mietvertrag.
- Aktuelle Monatsmiete (70 m²)
- €518,70/Monat
- VPI-Veränderung (Jahr)
- 2,2%
- Mehrkosten pro Jahr
- €136,94
- Neue Monatsmiete
- €530,11/Monat
So funktioniert es
Daten eingeben
Aktuelle Miete, Vertragsbeginn, letzte Anpassung
Automatische Berechnung
Offizielle VPI-Daten von Destatis angewandt
Formelle Mitteilung
Schreiben an den Mieter herunterladen
Die Indexmiete ermöglicht eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die allgemeine Preisentwicklung. Dieser Rechner berechnet automatisch die Anpassung und erstellt eine formelle Mitteilung an den Mieter.
Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert die Indexmiete nach §557b BGB in Schleswig-Holstein?
§557b BGB gilt bundesweit und damit auch in Schleswig-Holstein. Der Mietvertrag muss eine Indexklausel enthalten, die den VPI als Referenzindex festlegt. Eine Anpassung ist möglich, wenn sich der VPI gegenüber dem letzten Anpassungszeitpunkt verändert hat. Das Ankündigungsschreiben muss in Textform erfolgen und wird frühestens im übernächsten Monat nach Zugang wirksam.
Gilt die Mietpreisbremse in Kiel oder Lübeck auch für Indexmietverträge?
In Schleswig-Holstein gilt **keine** Mietpreisbremse: die frühere Mietpreisverordnung wurde mit Wirkung zum 30.11.2019 aufgehoben und nicht ersetzt, sodass §556d BGB im Land nicht zur Anwendung kommt. Es besteht lediglich eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % nach der Kappungsgrenzenverordnung Schleswig-Holstein. Auf die laufende VPI-Anpassung eines bestehenden Indexmietvertrags hat beides ohnehin keinen Einfluss: sie richtet sich allein nach §557b BGB.
Wie berechne ich die Mietanpassung für meine Wohnung in Kiel?
Die Formel lautet: Neue Miete = Aktuelle Miete × (Neuer VPI ÷ Alter VPI). Die aktuellen VPI-Werte werden von Destatis monatlich veröffentlicht. Der Rechner auf dieser Seite führt die Berechnung automatisch durch. Die Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken.
Gilt für Ferienwohnungen an der Schleswig-Holsteinischen Ostseeküste die Indexmiete?
§557b BGB gilt für Wohnraummietverhältnisse. Ferienwohnungen, die ausschließlich kurzfristig vermietet werden, unterliegen in der Regel nicht dem Wohnraummietrecht, sondern dem allgemeinen Schuldrecht. Dauervermietungen an der Küste können jedoch Indexmietverträge enthalten. Dieser Ratgeber dient ausschließlich zu Informationszwecken.
Indexmiete in Schleswig-Holstein?
Die Indexmiete ermöglicht eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die allgemeine Preisentwicklung. Dieser Rechner berechnet automatisch die Anpassung und erstellt eine formelle Mitteilung an den Mieter.
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Andere Bundesländer
Weiterführende Informationen
Quellen
- Destatis — Verbraucherpreisindex (VPI)
- §557b BGB — Indexmiete (gesetze-im-internet.de)
- §126b BGB — Textform (gesetze-im-internet.de)
Informationswerkzeug von BureauGuard AI. Wir sind keine Anwaltskanzlei und bieten keine Rechtsberatung. Die Berechnungen beruhen auf dem offiziellen Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts (Destatis).