Indexmiete Berechnen Kiel
Ratgeber zur VPI-Mietanpassung der Indexmiete in Kiel. Mietspiegel, Mietpreisbremse und Kappungsgrenze vor Ort — §557b BGB, Destatis-Daten.
Kurzantwort
In Kiel erfolgt die Anpassung einer Indexmiete nach §557b BGB auf Grundlage der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Die Erhöhung muss dem Mieter in Textform (§126b BGB) mitgeteilt werden und wird frühestens im übernächsten Monat wirksam.
Indexmiete in Kiel?
Kostenlose Berechnung — keine Kreditkarte erforderlich
Kiel — auf einen Blick
Ø Nettokaltmiete (Bestand)
7,64 €/m²
Jahresveränderung (Land)
+2.3%
Mieterquote
75%
Kiel ist der größte Wohnungsmarkt Schleswig-Holsteins. Das Land führt seit der Aufhebung der früheren Mietpreisverordnung keine Mietpreisbremse mehr, wohl aber eine abgesenkte Kappungsgrenze. Die angegebene Miete ist die durchschnittliche Nettokaltmiete der vermieteten Wohnungen (Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022) — eine Bestandsmiete, keine Angebotsmiete.
Die Miete ist die durchschnittliche Nettokaltmiete vermieteter Wohnungen aus dem Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022) — eine Bestandsmiete, keine Angebotsmiete: neu angebotene Wohnungen liegen deutlich darüber. Die Jahresveränderung stammt aus dem Destatis-Index der Nettokaltmieten (61111-0020) und wird je Bundesland ausgewiesen. Der für die Berechnung verwendete Verbraucherpreisindex stammt ebenfalls von Destatis.
Rechenbeispiel
Illustratives Beispiel für Kiel: eine 70 m²-Wohnung zur durchschnittlichen Miete von 7,64 €/m² (rund €534,80/Monat), bei einer angenommenen jährlichen VPI-Veränderung von 2,2 %. Die tatsächlichen Werte richten sich nach den offiziellen VPI-Daten von Destatis und der Indexklausel im Mietvertrag.
- Aktuelle Monatsmiete (70 m²)
- €534,80/Monat
- VPI-Veränderung (Jahr)
- 2,2%
- Mehrkosten pro Jahr
- €141,19
- Neue Monatsmiete
- €546,57/Monat
So funktioniert es
Daten eingeben
Aktuelle Miete, Vertragsbeginn, letzte Anpassung
Automatische Berechnung
Offizielle VPI-Daten von Destatis angewandt
Formelle Mitteilung
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Die Indexmiete ermöglicht eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die allgemeine Preisentwicklung. Dieser Rechner berechnet automatisch die Anpassung und erstellt eine formelle Mitteilung an den Mieter.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der Mietspiegel Kiel für die Erhöhung meiner Indexmiete?
Nein. Kiel veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel nach §558d BGB. Für eine laufende Indexmiete ist er aber nicht die Grundlage der Erhöhung: §557b Abs. 2 BGB schließt Mieterhöhungen nach §558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete/Mietspiegel) während der Laufzeit der Indexvereinbarung aus. Wer in Kiel eine Indexmiete zahlt, rechnet allein mit der VPI-Veränderung.
Lohnt sich eine Indexmiete in Kiel gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete?
Die amtlichen Nettokaltmieten in Schleswig-Holstein stiegen im Jahresdurchschnitt 2025 um 2,3 % gegenüber 2024 (Destatis, Index der Nettokaltmieten 61111-0020). Einen amtlichen Mietindex auf Stadtebene gibt es nicht, daher steht hier der Landeswert. Das liegt nahe an der hier angenommenen VPI-Veränderung von 2,2 %. Index- und Vergleichsmiete laufen in einem solchen Markt weitgehend parallel, sodass die Indexmiete vor allem wegen ihrer Planbarkeit und des entfallenden Zustimmungserfordernisses gewählt wird.
Gilt die Mietpreisbremse in Kiel?
In Kiel greift die Mietpreisbremse nach §556d BGB derzeit nicht — und zwar nicht nur in Kiel, sondern landesweit: Die Mietpreisverordnung Schleswig-Holstein wurde mit Ablauf des 30.11.2019 aufgehoben (Landesverordnung zur Aufhebung der Mietpreisverordnung vom 11.11.2019) und seither nicht ersetzt. Ohne eine solche Landesverordnung ist §556d BGB in Schleswig-Holstein nicht anwendbar. Die abgesenkte Kappungsgrenze beruht auf einer eigenständigen Verordnung und ist davon zu trennen. Auf die Anpassung einer laufenden Indexmiete hat beides ohnehin keinen Einfluss: diese folgt §557b BGB. Stand: September 2026; die Landesverordnungen sind befristet und werden von Zeit zu Zeit neu gefasst — maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Begrenzt die Kappungsgrenze in Kiel meine Indexmieterhöhung?
Nein. In Kiel liegt die Kappungsgrenze bei 15 % in drei Jahren, sie betrifft aber nur Erhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach §558 BGB. Eine Indexmiete nach §557b BGB kennt keine prozentuale Obergrenze — sie folgt der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, nach oben wie nach unten. Die 15 %-Grenze in Kiel beruht auf der Kappungsgrenzenverordnung Schleswig-Holstein vom 25.03.2024, die vom 01.05.2024 bis zum 30.04.2029 gilt und 62 Gemeinden erfasst — nicht auf einer Mietpreisbremsen-Verordnung, die es in Schleswig-Holstein derzeit nicht gibt.
Indexmiete in Kiel?
Die Indexmiete ermöglicht eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die allgemeine Preisentwicklung. Dieser Rechner berechnet automatisch die Anpassung und erstellt eine formelle Mitteilung an den Mieter.
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Weiterführende Informationen
- Indexmiete Schleswig-Holstein — Landesübersicht
- Indexmiete nach Stadt — alle Städte im Überblick
- Indexmiete-Ratgeber: §557b BGB, VPI und Berechnung
- Indexmiete berechnen: Rechenbeispiel Schritt für Schritt
- VPI-Mietanpassung nach §557b BGB erklärt
- Die Indexklausel im Mietvertrag: Wirksamkeit und Fallstricke
- Mitteilung zur Indexmieterhöhung für den Mieter
Quellen
- Destatis — Verbraucherpreisindex (VPI)
- §557b BGB — Indexmiete (gesetze-im-internet.de)
- §126b BGB — Textform (gesetze-im-internet.de)
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